Wir unterscheiden zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern. Ein ungebremster Anhänger ist ein Anhänger, der mit keinem eigenen Bremssystem ausgestattet ist. Das heißt, dass der Anhänger vom Zugfahrzeug gebremst werden muss.
MAXIMALES ZUGGEWICHT
Das maximale Zuggewicht eines ungebremsten Anhängers ist niedriger als das eines gebremsten Anhängers. Mit einem ungebremsten Anhänger darf Ihr Pkw maximal 750 kg (Ladung + Anhängergewicht) ziehen.
EIGENES KENNZEICHEN
Ungebremste Anhänger brauchen nicht zugelassen zu werden, benötigen keine Versicherung und werden nicht jährlich geprüft. Sie brauchen lediglich ein Kennzeichen am Anhänger, das mit dem Kennzeichen des ziehenden Pkw übereinstimmt.
Gebremste Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg müssen zugelassen werden und bekommen ein eigenes Kennzeichen.
FÜHRERSCHEIN
Jeder mit einem Führerschein der Klasse B darf einen ungebremsten Anhänger ziehen. Mit einem B-Führerschein darf man nämlich einen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht von 750 kg ziehen.
Für einen gebremsten Anhänger benötigt man in der Regel einen Führerschein der Klasse BE. Unsere Anhänger haben eine Ladekapazität von bis zu 3500 kg. In diesen Fällen ist ein BE-Führerschein erforderlich.